Honorare
Honorare
Die anwaltliche Tätigkeit wird nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) oder nach einer getroffenen Vergütungsvereinbarung abgerechnet.
Die Höhe der Stundenvergütung oder der Pauschale sind von der Materie und dem zu erwartender Aufwand abhängig.
Die Beratung dient dazu Ihre Fragen zu beantworten und Ihnen eine Einschätzung über Ihre rechtliche Situation zu geben, insbesondere auch abzuklären, ob Sie eine anwaltliche Vertretung benötigen oder auch ohne anwaltliche Hilfe weiter agieren können. Entschließen Sie sich während oder nach der Beratung Mandant/in zu werden, wird die geleistete Zahlung für die Erstberatung auf das später zu entrichtende Honorar angerechnet.
Eine circa einstündige ausführliche Erstberatung im Familienrecht sowie Internationalem Familienrecht erhalten Sie in meiner Kanzlei für ein Pauschalhonorar von 250,00 € (inkl. USt). Das Beratungshonorar für eine Erstberatung im Migrationsrecht beträgt 226,10 € (inkl. USt.). Sollte es allerding um komplexe Sachverhalte gehen oder die Beratung eine Vorbereitungszeit erfordern, behalte ich mir vor die Vergütung anzuheben.
Die obigen Angaben beziehen sich auch auf eine telefonische Beratung oder eine Online-Beratung im Rahmen einer Videokonferenz.
Wenn Sie über eine Rechtsschutzversicherung verfügen, kann diese die Kosten für die Erstberatung in familienrechtlichen Angelegenheiten übernehmen. Holen Sie hier bitte vorab eine schriftliche Deckungszusage bei Ihrer Rechtsschutzversicherung ein.
Rechtsanwaltsvergütungsgesetz | RVG – nichtamtliches Inhaltsverzeichnis








